Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen von YOYO Music / Management & Promotion Timo Peter

Der Veranstalter/ Agentur verpflichtet sich, das Gagengeheimnis zu wahren und Dritten gegenüber keine Auskünfte zu erteilen.
Der Veranstalter / Agentur verpflichtet sich, alle RE-Engagements des Künstler über YOYO Music mit angeschlossenem Künstlermanagement „Timo Peter“ zu buchen. Dies betrifft auch Künstler die wir nicht exklusiv betreuen.
Der Künstler unterliegt weder in der Programmgestaltung, noch in seiner Darbietung, Weisungen des Veranstalters / der Agentur. Der Veranstalter / Agentur akzeptiert die übliche Art und Weise des Künstlerauftritts. Titel der Interpreten dürfen jedoch nicht von anderen Mitwirkenden im Programm verwendet werden. Sofern es sich bei dem Künstler um eine Gruppe handelt, hat der Veranstalter keinen Anspruch auf eine bestimmte Besetzung.


Der Veranstalter / Agentur stellt die erforderliche Licht- und Tonanlage, gemäß beigefügten Technik-Rider, der auch Bestandteil des Engagementvertrages ist und vom Veranstalter / Agentur zu unterzeichnen ist, kostenlos zur Verfügung. Sollten die geforderten technischen Bedingungen nicht vorhanden sein, ist der Künstler berechtigt, den Auftritt zu verweigern. Der Veranstalter ist jedoch an der Zahlung des vereinbarten Honorars gebunden.
Der ausübende Künstler versteuert seine Einkünfte selber bei seinem für ihn bestimmten Finanzamt.
Das vereinbarte Honorar ist am Tag der Veranstaltung in bar fällig oder 10 Tage vor Veranstaltung per Überweisung auf das angegebene Konto im Vertrag zu überweisen. Ein Zahlungsziel auf Rechnung ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung erwünscht und wird gesondert im Vertrag verankert.
Bei Honoraren, die den Nettobetrag von 1.500,00 EUR überschreiten, wird eine 50%ige Anzahlung nach Vertragslegung fällig, das Resthonorar ist dann 10 Tage vor Veranstaltung per Überweisung zu zahlen.
Bei einer Spielzeitverlängerung gilt eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 20 % der vereinbarten Gage als vereinbart und wird zusätzlich gezahlt.
Sobald der Veranstalter als Vermittlungsagentur auftritt, verpflichtet sich dieser, höchstens eine Provision von 10 bis 15 % auf die vereinbarte Gage aufzuschlagen.
Die gesetzlich geschuldeten Beiträge zur Künstlersozialversicherung, GEMA-Gebühren sowie auf die Gage anfallende Steuern (z.B. Ausländersteuer) werden vom Veranstalter getragen und von diesem selbständig abgeführt. Der Veranstalter übernimmt die Meldung der Titel bei der GEMA sowie die Meldung der Veranstaltung bei der KSK (Künstlersozialkasse) und führt die entsprechenden Beiträge ab. Der Veranstalter / Agentur hält den Künstler sowie YOYO Music und Management & Promotion Timo Peter von allen entsprechenden Ansprüchen frei.
Für Termine bei Film, Funk und Fernsehen wird der Künstler aus diesem Vertrag entbunden. Der Künstler ist in diesem Fall zu einem Ersatztermin, zu den selben Konditionen verpflichtet, wobei der Ersatztermin nur im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt werden kann. Gleiches gilt bei Krankheit des Künstlers.
Mitschnitte der Veranstaltung durch Funk, Fernsehen oder Dritte bzw. private Videoaufnahmen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
Etwaige Ereignisse, die den Abbruch des Auftritts zur Folge haben, entbinden den Veranstalter nicht von der Zahlung des Honorars und der Kosten, gemäß dieser Vereinbarung. Der Veranstalter trägt Sorge für die Sicherheit der Mitwirkenden und deren Eigentum. Sollten im Rahmen der Veranstaltung zum Zeitpunkt des Eintreffens bis zur Abfahrt der Mitwirkenden, deren Eigentum beschädigt oder zerstört oder gestohlen werden, so haftet der Veranstalter in vollem Umfang hierzu. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt somit der Veranstalter. Dies beinhaltet auch eine Versicherung der Künstler gem. den gesetzlichen Bestimmungen
Der Veranstalter sorgt für eine abschließbare und beheizbare Garderobe in Bühnennähe. Bei Freilichtveranstaltungen müssen in Bühnennähe Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. In der Garderobe sollte ein Spiegel vorhanden sein. Waschmöglichkeiten und Toiletten sollten in unmittelbarer Nähe sich befinden.
HP-Auftritte dürfen nicht als Konzert beworben werden.
Ist laut Vertrag vereinbart, dass der Veranstalter die Übernachtung für die Künstler übernimmt, so muss er spätestens 5 Tage vor Veranstaltung dem Künstler bzw YOYO Music und Management & Promotion per Fax oder Mail die Anschrift des Hotels mitteilen. Ist dies nicht der Fall, so wird der Künstler das Hotel in Eigenregie buchen und dem Veranstalter in Rechnung stellen. Gleichzeitig gilt ein Hotel mit der Kategorie mindestens 3***Sterne als vereinbart.
Der Veranstalter / Agentur übernimmt das Catering während der Präsenszeit der Künstler, diese mindestens 1 Stunde vor dem Auftritt beginnt und 30 min nach dem Auftritt endet.
Für den Merchandising-Stand, an dem es während /und/ oder nach dem Auftritt Autogramme und CD’s zu erwerben gibt, bitten wir um Bereitstellung eines Tisches und wenn möglich 3 Stühle.
** Nur bei Engagements des YOYO music DJ-Teams gültig: Das DJ Team besteht aus mehreren DJ’s. Wir sind bemüht, den im Vertrag genannten DJ die Veranstaltung durchführen zu lassen, behalten uns aber vor, aus strukturellen UND
internen Gründen, Ihnen einen anderen gleichwertigen DJ unseres Hauses mit der Durchführung der Veranstaltung zu beauftragen.
Bei Nichterfüllung dieser Vereinbarung durch den Künstler oder Veranstalter, mit Ausnahme der vorstehenden Regelungen, gilt eine Konventionalstrafe in Höhe der Gage als vereinbart.
YOYO Music bietet in Zusammenarbeit mit RTV Media Dienstleistungen im Bereich Mediaproduktion an. Dies umfasst die Produktion von Musikvideos, Imagefilmen, Werbetrailern sowie TV-Formate. In Zusammenarbeit mit Melodie Express GMBH/ Melodie TV , bieten wir dem Auftraggeber eine Sendeplattform und somit Sendezeiten. Wir produzieren derzeit folgende TV-Formate: „Herzlichst“, „Anna's Welt“, „Mit den Himmelsstürmern auf Reisen“ und die „Deutschen Hit Charts“. Der Auftraggeber erteilt YOYO Music den Auftrag eines der Formate zu produzieren, in denen der redaktionelle Part vom Auftraggeber vorgegeben wird und nach Absprache umgesetzt und redaktionell aufgearbeitet wird. YOYO Music stellt nach Absprache mit dem Auftraggeber Künstler seines Hauses (sowie Label & Verlagspartnern). Die hierfür benötigten Sende- und Veröffentlichungsrechte stellt YOYO Music zur Verfügung. Der Auftraggeber hat lediglich Übernachtungskosten und nach Rücksprache Spesen zu tragen. Sollte ein Honorar anfallen, wird dies im Vorfeld besprochen und schriftlich fixiert. Dies muss vom Auftraggeber direkt an den Künstler gezahlt werden. Künstler, die der Auftraggeber in die Produktion einbringt , muss er selber engagieren und für die Kosten aufkommen. Ebenfalls hat er für die Sende- und Veröffentlichungsrechte zu sorgen. Der Auftraggeber hält in diesem Fall YOYO Music und seine Partner von sämtlichen Rechten Dritter frei. Bei Zuwiderhandlung muss der Auftraggeber für rechtliche Schritte und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche selber aufkommen. Genehmigungen holt der Auftraggeber in Eigenregie ein. Der Auftraggeber erteilt YOYO Music die Sende- Ausstrahlungsrechte zur Auswertung auf Melodie TV für 3 Jahre. Weiterhin sind Ausstrahlungen in Form von Trailern auch auf Plattformen wie Youtube und Facebook einbegriffen. Ebenfalls ist der Auftraggeber für die Einholung der Drehgenehmigungen vor Ort (alle öffentlichen Einrichtungen und privates Eigentum) zuständig und hält auch hier YOYO Music bei Verletzungen und Schadensersatzansprüchen frei. Der Auftraggeber wird 50 % der Produktionskosten im Voraus bezahlen. der Restbetrag ist nach Fertigstellung fällig. Weiterhin übernimmt der Auftraggeber die Übernachtungskosten für das Team von YOYO Music, die Moderatoren und den Künstlern, die von YOYO Music gestellt werden. Eine Halbpension wäre wünschenswert. Der Auftraggeber kann die Produktion auch selber als Imagevideo verwenden. Sollte der Auftraggeber Video's oder DVDs erstellen wollen, so bedarf es lediglich einer Freigabe der von unserer Firma gestellten Künstler / Musiktitel.

Bei allen Veröffentlichungen oder Sendung ist auf nachfolgendes Copyright zu achten: Eine YOYO music & RTV Media Produktion im Auftrag..(Auftraggeber). Bei reinen Musikvideos ist auf die Angabe des Copyrights "eine YOYO Music & Media und RTV Media Produktion" zu achten. Bei Produktion von Werbetrailern und Imagefilmen geht das Sende- und Veröffentlichungsrecht nach geleisteter Bezahlung auf den Auftraggeber über. Eine Ausstrahlung auf Melodie TV oder einem anderen Partner ist nicht zwingend notwendig und Bedarf einem gesonderten Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Melodie TV.
YOYO music bietet auch Dienstleistungen im Bereich Musikproduktion, Tonträgerherstellung und Werbung an. YOYO music unterbreitet dem Auftraggeber ein Angebot, welches innerhalb einer Frist von 8 Tagen bestätigt werden kann. Nach Bestätigung des Angebotes erfolgt eine Vorabrechnung in Höhe von 50% der vereinbarten Summe. Dies ist innerhalb 14 Tagen auf eines unserer Konto zu bezahlen. Nach Eingang dieser Summe werden wir die Dienstleistungen ausführen. Die Restsumme ist innerhalb 8 Tage nach Lieferung fällig.
Gerichtsstand für beide Teile ist: Halle(Saale)

Der Veranstalter / Agentur / Auftraggeber erkennt ausdrücklich alle genannten Vereinbarungen an. Sollte eine der vorstehenden Vereinbarungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die nichtige unwirksame Klausel soll durch eine Vereinbarung ersetzt werden, die ihrem wirtschaftlichen Zweck entspricht. - Änderungen dieses bedürfen stets der Schriftform-

Exklusivkünstler & Bookingkünstler:
Die Himmelsstürmer
Del Sol
Franziska
Die Zillertaler
Stefan Dietl
Stefan Dietl & die Aufdreher
Natalie Lament
Stefan Peters
YOYO music DJ team

Sowie alle Interpreten die wir als Plattenlabel, Musikverlag und Künstlermanagement betreuen
YOYO Music
Management & Promotion Timo Peter
OT Wettin
Neutzer Strasse 3
D-06193 Wettin-Löbejün
Telefon: 034607 / 34 63 0
Fax: 034607 / 34 63 2